
Vorgehensweise
1. Schritt: Prüfung
Bitte vergegenwärtigen Sie sich die Informationen auf diesen Seiten. Wenn Ihnen das vom Papier gelesen leichter fällt, steht eine [Druckversion www.Hofheim-L8.de] im .pdf-Dateiformat zum Download und Ausdruck bereit, den wir auf Anfrage auch gerne per Post zusenden. Richten Sie Ihre Fragen danach direkt an uns über die Unterseite [Kontakt]. Wir stehen gerne auch telefonisch mit zusätzlichen Informationen zur Verfügung, wenn Sie uns mitteilen, unter welcher Telefonnummer wir Sie wann am besten erreichen können.
2. Schritt: Interessentenliste
Auf Ihren Wunsch nehmen wir Sie in unsere Interessentenliste auf. Um zunächst die gegenseitigen Erwartungen zumindest grob abzugleichen, haben wir folgende Priorisierungskriterien zusammengestellt, zu denen wir Sie bitten sich eine Meinung zu machen:
- Bevorzugen Sie ein bestimmtes Geschoss oder schließen Sie ein oder mehrere aus?
- Bevorzugen Sie eine bestimmte Ausrichtung der Wohnung (Südost, Süd, Südwest, West, Nordwest oder egal) oder schließen Sie eine oder mehrere Ausrichtungen aus?
- Welche Fläche soll Ihre Wohnung haben?
- Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitung für alten- und rollstuhlgerechtes Wohnen eine geräumige Bauweise erfordert, und dass Terrassen und Balkone mit 50% ihrer Fläche in der Wohnfläche enthalten sind.
- Sind Sie zu einem Finanzierungsbeitrag in der Bauphase bereit und welches Budget in € pro qm Wohnfläche setzen Sie an?
- Bitte beachten Sie, dass zu den örtlichen Vergleichswerten von normalem Wohnraum ein wesentlicher Aufschlag für zusätzliche gesundheitliche Vorbereitungen und Leistungsangebote anzusetzen ist.
- Sind Sie bereit, eine Reservierungsvereinbarung mit Zahlung einer Reservierungsgebühr abzuschließen, auch wenn in dieser Planungsphase naturgemäß noch nicht das Informationspaket vorliegt, das Sie möglicherweise von den einschlägigen Projektentwicklern kennen?
- Die Reservierungsgebühr wird bei Abschluss des Vertragswerkes dem Investitionsbetrag angerechnet. Von den Interessenten mit Reservierungsvereinbarung kann dann die individuelle Planung unter Einbeziehung des Architekten in Anspruch genommen werden.
Ausblick
- Beginn der Abriss- und Bauarbeiten sowie Abschluss des Vertragswerkes bei Vorliegen der Baugenehmigungen, der Teilungserklärung und der Finanzierungszusagen der beteiligten Finanzierungsgeber
- bei Finanzierungsbeitrag:
- Zahlung der 1. Rate nach Eintragung einer sichernden Vormerkung im Grundbuch
- Zahlung weiterer Raten nach Mittelverwendung und Baufortschritt
- letzte Rate fällig mit Fertigstellung und Abnahme
- geplante Fertigstellung und Bezug 15 Monate nach Baubeginn
- Die Umsetzung unseres Vorhabens stützen wir auf erfolgte positive Vorabklärungen mit Stadtverwaltung und Kreisbauamt.
- Leider legte unser Nachbar, die Kliniken des Main-Taunus-Kreises, im September 2015 Widerspruch gegen einen unserer vorbereitenden, die Grundstücksnutzung betreffenden Baubescheide des Kreisbauamtes ein – aus unserer Sicht ohne rechtschaffenes Motiv und ohne Bemühung um eine gutnachbarschaftliche Lösungsfindung. Unser Vorhaben möchten wir aber grundsätzlich im gutnachbarschaftlichen Einvernehmen umsetzen. Daran arbeiten wir seither.
- In der Sache leitete der Widerspruchsausschuss des Main-Taunus-Kreises ein Vermittlungsverfahren ein. Nach Anhörung der Kliniken als Widerspruchsführerin wurden alle zusätzlichen Fragen des Ausschussvorsitzenden sowie des Kreisbauamtes mit dem Ergebnis einer weiteren, unser Vorhaben befürwortenden Stellungnahme seitens des Kreisbauamtes geklärt. Die Kliniken hielten dennoch ihren Widerspruch mit veränderter Argumentationslinie aufrecht.
- Bereits im November 2015 hatten wir das Angebot von unserem Landrat aufgegriffen, Fragen oder Kritik direkt mit ihm in der Bürgersprechstunde zu besprechen, und ihn schriftlich mit diesem Streit zwischen Kreis-eigenen Kliniken und Kreisbauamt konfrontiert. Der Landrat ist gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Kliniken und Dienstherr des Kreisbauamtes. Viele Monate später, nach dem erfolglosen Vermittlungsversuch im Widerspruchsausschuss, konfrontierten wir den Landrat erneut mit der mittlerweile zugespitzten Situation und erhielten im September 2016 die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch, in dem sich der Landrat bereit erklärte, einen Moderationsversuch zu unternehmen. Die Kliniken, genauer Herrn Geschäftsführer Dr. Tobias Kaltenbach, bat er, einen Lösungsweg vorzuschlagen. Die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung dieses Lösungsweges, der auch unsere grundsätzliche Zustimmung fand, wurde dann im November 2016 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Landrat festgelegt. Die Monate danach sind ohne Beitrag der Kliniken ereignislos verlaufen. Ende März 2017 konnten wir den Landrat dazu bewegen, Herrn Dr. Kaltenbach an den Moderationsversuch zu erinnern; getan hat sich weiter nichts. Nach dem plötzlichen Ausscheiden von Herrn Dr. Kaltenbach aus der Geschäftsführung des mittlerweile restrukturierten Klinik-Verbundes sehen wir die neuerliche Chance zur Rückkehr zu gutnachbarschaftlichem Einvernehmen, auf die wir auch bisher mit Herrn Dr. Kaltenbach immer hingearbeitet haben.
- Parallel zum Moderationsversuch des Landrats ist im Februar 2017 von Seiten des Rechtsamtes des Main-Taunus-Kreis eine Aktenlage hergestellt worden, die unseren positiven Baubescheid aufhebt. Nach unserer Wahrnehmung wird hierzu der Bebauungswille der Stadt, der Grundlage für den zugrunde liegenden Bebauungsplan und die Grundzüge der Planung im betreffenden Bebauungsplangebiet ist, und wie er uns in den Vorabklärungen auf allen städtischen Verwaltungsebenen im Sinne unseres Vorhabens positiv beschrieben wurde, in einer formaljuristischen Argumentationslinie uminterpretiert bzw. ignoriert. Besonders erschwerend für unser Vorhaben empfinden wir die offensichtlichen Kreis-internen Interessenkonflikte und mangelnde Transparenz der Entscheidungsabläufe.
Um uns und unseren vielen Interessenten die Umsetzung unseres Vorhabens zumindest offen zu halten, haben wir uns dafür entschieden, den Klageweg zu gehen. Mit dem Ausblick auf ein zu erwartendes langjähriges Gerichtsverfahren haben wir uns entschlossen, an der Bestandsimmobilie geeignete Maßnahmen durchzuführen. Damit ist unser Neubau-Vorhaben auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, jedoch kommen wir schneller zu unserem Ziel, ein Angebot von altengerechtem Wohnen mit medizinischer Versorgungsinfrastruktur am Ort für unsere Eltern (und ggf. einige, wenn auch weniger als beim Neubau, zusätzliche Nutzer) zu haben, wenn dies benötigt würde – und dies war ja überhaupt erst der Anlass für das Neubau-Vorhaben.
Stand: 16.02.2018 – Alle Angaben sind vorläufig; unverbindliches Planungsstadium.